AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tischreservierungen und Veranstaltungen

I.
Alle vereinbarten Leistungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld für die Bewirtungsleistungen.

II.
Verbindlichkeit der Tischreservierung. Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenanzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

III.
Kostenlose Stornierung. (1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Tischreservierungen an Feiertagen müssen 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt werde. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, per Email an unsere E-Mail Adresse info@ivigneri.de oder per Telefon 040 38670850 abzusagen.

(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.

  1. Stornierungsgebühren. Sagen Sie nicht rechtzeitig gemäß Ziffer III. Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, können wir angemessenen Ersatz für die vergebliche Vorhaltung des Tisches von Euro 40,00 je angemeldetem Gast verlangen. Gleiches gilt, wenn nur die Hälfte oder weniger der angemeldeten Gäste erscheinen.
  2. Nachweis eines geringeren Schadens. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringerer Ausfall entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
  3. Verspätetes Eintreffen im Restaurant. Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.

VII.
Erstattung zusätzlicher Aufwendungen rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab, gegebenenfalls auch zusätzlich zu Stornierungsgebühren. Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.

VIII.
Die Osteria I Vigneri hält sich bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn an das dem Kunden übersandte Vertragsangebot gebunden. Sollte der Osteria I Vigneri der vom Kunden unterzeichnete Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht per Post oder E-Mail zugegangen sein nicht zugegangen sein, wird das Angebot sowie der Vertrag wirkungslos und kann vom Kunden nicht mehr angenommen werden.

IX.
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wird für beide Seiten ausgeschlossen. Die Osteria I Vigneri ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde den geforderten Abschlag nach rechtzeitiger Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb der hierfür gesetzten Frist zahlt, der Kunden gegen die Hausordnung verstößt oder über das Vermögen vom Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist. Im Kündigungsfall erhält sich die Osteria I Vigneri als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag von 10% der Vertragssumme. Im Kündigungsfall behält sich die Osteria I Vigneri die Geltendmachung einer pauschalen Entschädigung von 10 % der Vertragssumme vor, wobei der Kunde gegebenenfalls nachweisen kann,, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

X.
Vor jeder Veranstaltung hat der Kunde einen Abschlag auf den gesamten vereinbarten Betrag an die Osteria I Vigneri zu zahlen. Der Abschlag beträgt 80% der vereinbarten Vertragssumme und ist spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungsdatum fällig. Eine Rechnung wird entsprechend gesendet.

XI.
Jede Änderung der Teilnehmerzahl hat der Kunde vorab mitzuteilen: die vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Teilnehmerzahlen werden der Osteria I Vigneri garantiert und können um höchstens 5% unterschritten werden, sofern der Osteria I Vigneri die Unterschreitung bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt wird. Nach diesem Zeitpunkt behält sich die Osteria I Vigneri vor, bei einer Änderung der Teilnehmerzahl die Veranstaltung in einen anderen Bereich des Restaurants zu verlegen.

XII.
Der Kunde bzw. seine Teilnehmer darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und / oder Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

XIII.
Die Osteria I Vigneri haftet dem Kunden gegenüber für abhanden gekommene bzw. beschädigte Gegenstände und sonstige Schäden des Kunden nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durch eine der Osteria I Vigneri zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung verursacht worden ist. Beweispflichtig ist der Kunde.

XIV.
Alle Forderungen der Osteria I Vigneri sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfüllen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er auf den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen Schaden in geringerer Höhe nachzuweisen.

XV.
Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernissen. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden.

XVI.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht.

XVII.
Die Osteria I Vigneri haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Osteria I Vigneri die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Osteria I Vigneri beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Osteria I Vigneri beruhen. Einer Pflichtverletzung der Osteria I Vigneri steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Osteria I Vigneri auftreten, wird die Osteria I Vigneri bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Osteria I Vigneri rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen die Osteria I Vigneri verjähren mit Ablauf eines Jahres nach dem Schluss des Jahres ihrer Entstehung.

XVIII.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat.